Mitarbeitervertretung
"Weil die Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantwortlich und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken."
(aus der Mitarbeitervertretungsordnung)
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter(innen) gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.
Interessen wahren und vermitteln
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung kirchlich angestellter Mitarbeitender. Sie achtet in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), Dienstvereinbarungen etc. behandelt werden. Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten und bei Angelegenheiten der Dienststelle mit.
Die MAV nimmt unter anderem Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegen und wirkt darauf hin, dass diese erledigt werden. Die MAV regt Maßnahmen zugunsten von Einrichtungen und deren Mitarbeitenden an und setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist - vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben - die Interessenvertretung der kirchlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Tätigkeit regelt sich nach der sogenannten Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit (entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen etc.) behandelt werden.
Sie hat dabei u. a. folgende allgemeine Aufgaben:
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Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und auf deren Erledigung hinzuwirken,
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Maßnahmen anzuregen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen
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sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung in den Einrichtungen einzusetzen.
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Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten (z. B. Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung etc.) und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle (z. B. Lage der Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz, Einführung technischer Anlagen etc.) mit.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützen sich die Mitarbeitervertretung und Dienstgeber gegenseitig.