Mit der Umsetzung der EU Verordnung 2019/1937 zum Hinweisgeberschutz wird der Schutz von Personen geregelt, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Gesetzesverstöße erlangt haben und diese offenlegen. Im Falle einer Meldung gilt eine Verschwiegenheitspflicht und das Vertraulichkeitsgebot.
Es gibt mehrere Wege, wie Meldungen durchgeführt werden können, namentlich oder anonym:
-> persönlich bei unserer internen Meldestelle: Hr. Krenn -> telefonisch unter 06441/ 9026 – 423 -> per Brief: Briefkasten Goethestr. 13 -> per Email: Hinweisgeber@caritas-wetzlar-lde.de -> hier per Online-Formular
Im Falle einer Meldung ist es wichtig, Sachverhalte darzulegen, die bei der Prüfung des Hinweises helfen, um festzustellen, ob ein relevanter Fall vorliegt bzw. welche Maßnahmen möglich sind. Bitte beantworten Sie im Falle einer Meldung die Fragen des Formulars.
Der Hinweisgeberschutz (gemäß EU 2019/1937 und HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Gesetzesverstöße erlangt haben und diese offenlegen. Es gilt die Verschwiegenheitspflicht und das Vertraulichkeitsgebot. Die interne Meldestelle, Herr Krenn, ist befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten und verpflichtet nach Meldeverfahren zu dokumentieren.
Mit Angabe Ihres Kontaktes, können wir das Anliegen besser durch Rückfragen prüfen. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung und spätestens nach 3 Monaten eine Information über Ergebnisse/ Maßnahmen.
Folgende Person wurde als Meldestelle bestimmt und wird Ihr Anliegen bearbeiten:
Herr Krenn Interne Meldestelle Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V. Goethestr. 13 35578 Wetzlar