Inklusion an Schulen
Im Bereich Schule sorgen wir bereits seit 1997 dafür, dass Eltern wählen können: Soll mein Kind trotz einer oder mehrerer Behinderungen eine Regelschule besuchen und dort mithilfe von Schulbegleiter*innen/Integrationshelfer*innen am Unterricht teilnehmen?
Zentral ist der Gedanke der Inklusion. Jedes Kind sollte die Chance bekommen, sich entsprechend seiner Fähigkeiten weiter zu entwickeln.
Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben nach §§ 53, 54 SGB XII und § 35a SGB XII und § 35a SGBVIII Anspruch auf zusätzliche Hilfen im Schulunterricht. Zurzeit werden Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen sowohl an Regel- wie an Sonderschulen betreut.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen ihr Kind individuell - angepasst an seine Bedürfnisse und Fähigkeiten. Ziel ist es, Kinder möglichst unabhängig von Unterstützung zu machen.