Caritasaufsichtsrat
Der Caritasaufsichtsrat berät und entscheidet über verbandliche, politische und fachliche Fragen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Ihm obliegt die Aufsicht und Kontrolle über den Vorstand. Die Mitglieder des Caritasaufsichtsrates werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt.