Betreuungsverein
Die betroffenen Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit soweit beeinträchtigt, dass sie Ihre Angelegenheiten (finanzielle, persönliche, gesundheitliche) nicht mehr alleine regeln können und daher in besonderem Maße der Hilfe anderer Personen bedürfen.
Unsere Betreuten sind Menschen in Ihrer Nachbarschaft. Sie leben in ihren eigenen Wohnungen, in Wohnheimen oder Alters- und Pflegeheimen.
Auftrag und Kontrolle:
Die Beauftragung und Kontrolle einer Betreuung erfolgt durch das für den Wohnort des Betroffenen zuständige Amtsgericht. Das Gericht setzt den Rahmen der Betreuung individuell nach den Bedürfnissen des zu betreuenden Menschen fest.
Historie:
Am 1. Januar 1992 trat das derzeitige Betreuungsrecht in Kraft. Es ersetzt das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Volljährige. Beim Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V. werden betroffene Menschen seither von unseren qualifizierten Betreuern begleitet und gesetzlich vertreten.
Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Der Aufgabenkreis der Betreuung wird auf die jeweilige Person mit ihren Bedürfnissen abgestimmt. Die persönliche Betreuung und die Wünsche der betroffenen Menschen werden gegenüber dem früheren Recht stärker berücksichtigt.
Seit 2024 übernimmt der Caritas Betreuungsverein Wetzlar auch die Querschnittsarbeit, d.h. die Beratung und Schulung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuenden auch in Gießen und im Landkreis Gießen.