Die Schwerbehindertenvertretung der Caritas
Sie unterstützt diese bei Fragen rund um Arbeitsbedingungen, Inklusion und Chancengleichheit und ist auch Ansprechpartnerin für individuelle Anliegen. Ziel ist es, ein barrierefreies Arbeitsumfeld für betroffene Mitarbeitende zu fördern.
Wen vertritt die Schwerbehindertenvertretung (SBV)?
- Sie vertritt schwerbehinderte Mitarbeitende und gleichgestellte behinderte Mitarbeitende. Schwerbehinderte Menschen haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50%. Gleichgestellte sind Menschen, deren Grad der Behinderung zwar unter 50% liegt, die aber wegen besonderer Beeinträchtigungen gleiche/ ähnliche Rechte haben.
- Sie vertritt ebenfalls Mitarbeitende, die bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben.
Aufgaben der SBV
- Die SBV ist eine Vertrauensperson, die die Eingliederung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in der Einrichtung oder Dienststelle fördert, ihre Interessen vertritt und ihnen beratend und helfend zur Seite steht.
- Sie unterstützt schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen durch ihre Mitwirkung bei Bewerbungsgesprächen und im Bewerbungsverfahren.
- Die SBV achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen erfüllt werden, z.B. die Durchführung einer BEM (berufliche Eingliederungsmaßnahme), wenn Schwerbehinderte und Gleichgestellte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkranken.
- Beratung und Unterstützung von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden bei der Beantragung von Maßnahmen, insbesondere präventiver Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Agentur für Arbeit und Sozialversicherungsträger.
- Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Dienstgeber und der MAV an der Umsetzung dieser Eingaben mit.
- Beratung von Mitarbeitenden, die einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen möchten.