Ambulante Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG)
Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe (§ 30 KJHG)
Wir unterstützen und beraten Sie in folgenden Bereichen:
- der Bewältigung von Erziehungsaufgaben
- der Lösung von Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen
- Schulproblemen
- Problemen in der Partnerschaft oder als Alleinerziehende, auch in Trennungs- und/oderScheidungssituationen
- Behördenangelegenheiten und Kontakt zu Ämtern
- Problemen mit der Haushaltsführung und Planung
- Verbesserung der Wohnsituation
Gruppenangebote:
- Elterntreff mit Frühstück
- Tiergestütztes erlebnispädagogisches Angebot (Ponys und Hunde)
- Kochgruppe
- Holzwerkstatt
- Familienfreizeiten
Rahmenbedingungen:
- Wir kommen zu Ihnen nach Hause. Für die Gruppenaktivitäten kommen Sie zu uns.
- Die ambulanten Hilfen werden beim Jugendamt der Stadt Wetzlar oder des Lahn-Dill-Kreises beantragt und sind nach Genehmigung für Sie kostenlos.
- Die ambulanten Hilfen sind freiwillig und zeitlich begrenzt. Sie orientieren sich an den gemeinsam vereinbarten Zielen.
Ziel unserer Angebote:
Ziel unserer Angebote ist die Förderung und Stärkung zur Selbsthilfe.
Die ambulanten Hilfen sind zeitlich begrenzt. Längere oder kürzere Betreuungszeiten sind möglich. Sie sind in der Regel freiwillig und werden von den Eltern bei den zuständigen Sozialen Diensten der Stadt Wetzlar oder des Lahn-Dill-Kreises beantragt. Sie sind kostenlos. Die Familien werden im häuslichen Umfeld aufgesucht.