Das Bistum Limburg stellt für Einzel- und Strukturhilfen zwei Millionen Euro für für Einzel- und Strukturhilfen zur Verfügung, um die Folgen von Energiearmut aufgrund der Energiekostenkrise zu mindern. Die Mittel stammen aus zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen, die sich aus der Besteuerung der Energiepauschale ergeben haben, die den Kirchensteuerzahlern im September ausgezahlt worden ist.
Der Energiefonds: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wer erhält die finanziellen Hilfen?
Mit den finanziellen Soforthilfen können Privathaushalte unterstützt werden, die aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, die stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu tragen. Dazu zählen z.B.
- Von Armut bedrohte Menschen bzw. Haushalte außerhalb des SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezuges, die die Kosten für Energie und Mobilität nicht mehr selbst aufbringen können. Es gilt, den Aufbau von Ver- und Überschuldung zu vermeiden und ggf. auch einen Transfer zu staatlichen Leistungen herzustellen.
- Menschen bzw. Haushalte im SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezug, deren durch die Energiekrise bedingte finanzielle Notlage nicht durch staatliche Zuschüsse abgedeckt werden kann.
In den Beratungsdiensten der Caritas wird individuell die Berechtigung geprüft.
Wie hoch sind die Hilfen?
Die Fachberaterinnen und Fachberater der Caritas legen gemeinsam mit der Antragstellerin/dem Antragsteller die Höhe der Hilfen fest. Dabei wird die individuelle Finanzsituation und die Notlage der hilfesuchenden Menschen berücksichtigt.
Wo finde ich eine Beratungsstelle?
Erste Anlaufstelle ist immer die Allgemeine Sozialberatung der Caritas. Der Caritasverband Wetzlar/ Lahn-Dill-Eder e.V. bietet diesen Fachdienst für Wetzlar und Dillenburg an. Weitere Informationen und Beratungen erteilen das Sozialbüro Wetzlar (06441) 9026-223 oder das Sozialbüro Dillenburg unter (06441) 9026-235.