In dem neuen Begutachtungsverfahren werden körperliche, kognitive und kommunikative Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Dadurch erhalten auch Menschen mit gerontopsychiatrischen und psychischen Problemlagen leichter einen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Es kommt dann nicht mehr darauf an, wie viele Minuten Hilfebedarf ein Mensch beim Waschen, Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme benötigt, sondern wie selbständig er einzelne Handlungen durchführen kann oder nicht.
Beim neuen Begutachtungsverfahren geht es um die Frage: Was kann der Mensch noch?
Dazu werden seine Fähigkeiten in allen relevanten Lebensbereichen begutachtet. Darunter fallen: körperliche, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Die Zuordnung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems.
Ab dem 1. Januar 2017 wird es fünf Pflegegrade geben.
Alle Pflegebedürftigen, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet. Die Versicherten brauchen keinen Neuantrag zu stellen.
Personen mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet: Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 in Pflegegrad 3, Pflegestufe 3 in Pflegegrad 4.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden von ihrer Pflegestufe in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet: Pflegestufe 0 in Pflegegrad 2, Pflegestufe eins in Pflegegrad 3, Pflegestufe zwei in Pflegegrad 4 und Pflegestufe 3 in Pflegegrad 5.
Für die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade besteht ein Besitzstandschutz. Niemand, der bereits eingestuft ist, soll durch das neue System schlechter gestellt werden. Die meisten Versicherten erhalten ab 2017 mehr Leistungen als bisher.
Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige des Lahn-Dill-Kreis in Dillenburg unter Tel. 01803/ 427272 und in Wetzlar unter 01803/ 427271.